Die Versteigerung der 5G-Frequenzen vor rund fünf Jahren war laut Meinung des Verwaltungsgerichts Köln rechtswidrig. Geklagt hatten EWE Tel und freenet, die bereits kurz vor der Vergabe gegenüber der Bundesnetzagentur Kritik am Verfahren geübt hatten. Nun muss diese nachbessern.
5G-Frequenzauktion war rechtswidrig
Im Jahr 2019 wurden die wichtigen 5G-Frequenzen vergeben und damit die Weichen für den aktuellsten Mobilfunkstandard gelegt. Dabei wurden diese im Auktionsverfahren versteigert, mitgeboten hatten die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica o2 sowie 1&1 Drillisch, der mit den Frequenzen mit einem neuen Mobilfunknetz starten wollte. Insgesamt hatte die Auktion 6,6 Milliarden Euro in die Kasse des Bundes gespült.
An die Vergabe waren Ausbauziele geknüpft. So mussten sich die Anbieter verpflichten, bis Ende 2022 mindestens 100 Mbit/s an jeweils 98 Prozente der deutschen Haushalte zu liefern. Weitere Vorgaben, etwa verpflichtende Regelungen für den Zugang von Drittanbietern, gab es jedoch nicht. Das rief vor allem kleine Anbieter ohne eigenes Netz auf den Plan, die befürchteten, dass sie in Zukunft weniger Chancen auf einen Zugang zu den vier Netzen haben könnten. Auch EWE Tel und freenet kritisierten die Vergabe bereits 2019 und brachten diese auch vor Gericht.
Frequenzauktion mit politischer Einflussnahme
Kern der Kritik war der Vorwurf der politischen Einflussnahme auf das Verfahren. Das hat das Gericht nun bestätigt. Damals habe das Bundesverkehrsministerium rund um Andreas Scheuer (CDU) die Auktion und deren Vorbereitung massiv beeinflusst, so die Richter. Das habe dazu geführt, dass es zwar eindeutige Ausbauziele gab, aber der Zugang von Anbietern ohne eigenes Netz vernachlässigt wurde. Dadurch sei die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur durch unrechtmäßigen politischen Druck unterwandert worden.
Die Bundesnetzagentur hat nun die Aufgabe, die Lizenzverträge zu prüfen und neu zu bewerten. Das heißt auch, dass die Zugangsvoraussetzungen von Anbietern ohne eigenes Netz neu überprüft werden müssen. Denn diese hatten aufgrund der fehlenden Verpflichtung seit 2019 schwerer, einen Zugang zu den 5G-Netze zu erhalten. Darin sehen EWE Tel und freenet einen Wettbewerbsnachteil, der sich auch auf die Auswahlmöglichkeiten der Kunden auswirkt.
Was passiert mit Tarifen und Verträgen?
Aktuell müssen Kunden keine Nachteile oder spürbare Veränderungen befürchten. Zum einen, da noch unklar ist, wie die Bundesnetzagentur die Neubewertung vornehmen wird, zum anderen, weil das Urteil noch nichts rechtskräftig ist (Aktenzeichen 1 K 1281/22 und 1 K 8531/18). Zwar ist eine Revision ausgeschlossen, es kann sich jedoch noch das Bundesverwaltungsgericht einschalten. Es ist jedoch anzunehmen, dass es keine spürbaren negativen Veränderungen beim Netz, dem Ausbau und den Tarifen geben wird. Vielmehr könnte das Urteil dafür sorgen, dass Kunden in Zukunft bessere Preise erhalten und aus einem größeren Tarifangebot wählen können.
Kommentar zu Urteil gegen die 5G-Auktion
Bereits 2019 hat die 5G-Auktion zu viel Kritik geführt. Nicht nur kleine Anbieter empfanden die Milliarden-Schlacht als nicht mehr zeitgemäß, auch die Netzbetreiber sprachen sich für ein anderes Vergabeverfahren aus. In ihren Augen wären die Gelder sinnvoller in den Netzausbau investiert und würden später für diese wichtige Aufgabe fehlen. Zudem seien die hohen Kosten für die Frequenzen ein Grund dafür, weshalb die Tarifpreise in Deutschland so hoch ausfielen. Das aktuelle Urteil sorgt nun hoffentlich dafür, dass zumindest die kleinen Anbieter, die durch die Auktion benachteiligt wurden, bessere Chancen auf einen Zugang zum 5G-Netz erhalten.
Carmen Kraneis