Das Landgericht München I hat einen Passus in den o2 Nutzungsbedingungen für ungültig erklärt. Kunden, die einen o2 Free Unlimited Tarif mit unbegrenzter Datenflat nutzen, dürfen diesen auch mit einem stationären LTE Router betrieben. Der Anbieter darf den Einsatz dieser Geräte nicht kategorisch ausschließen.
o2 Free Unlimited als Internetersatz
Seitdem Unlimited-Tarife mit den o2 Free Unlimited Angeboten für unter 50 Euro pro Monat erhältlich sind, möchten viele Kunden diese anstelle eines klassischen Internetanschlusses nutzen. Allerdings untersagt der Anbieter das im Kleingedruckten und verbietet dein Einsatz der Unlimited-Simkarten in einem stationären LTE-Router sowie anderen „kabelgebunden Endgeräten“. Lediglich die Nutzung in Geräten mit Akkubetrieb sei zulässig, heißt es.
Gegen dieses Verbot ging der Verbraucherzentrale Bundesverband gerichtlich vor und erhielt vor dem Landgericht München I Recht. In den Augen der Verbraucherschützer verstößt das Verbot gegen „Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet (VO 2015/2120) (TSM-VO) der Europäischen Union“, konkret gegen die sogenannte Endgerätefreiheit. Dieser Auffassung schlossen sich auch die Richter unter dem Aktenzeichen 12 O 6343/20 an und untersagten o2 eine weitere Verwendung der entsprechende Nutzungsbedingungen.
Routerverbot verstößt gegen Endgerätefreiheit
Gemäß dem Urteil könne o2 Kunden die o2 Free Unlimited Tarif in jedem Gerät ihrer Wahl verwenden. Eine Beschränkung auf mobile Geräte mit Akku, die nicht von einer Steckdose abhängig sind, ist nicht zulässig. Dieser Ausschluss zahlreicher Geräte sei mit dem Grundgedanken der Endgerätefreiheit nicht vereinbar, heißt es. Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien, meint:
Aus Verbrauchersicht ist es ärgerlich, dass Anbieter seit Inkrafttreten der TSM-Verordnung versuchen, diese nach ihrem Belieben auszulegen, sei es zum Thema Netzneutralität, Roaming oder wie in diesem Fall zur Endgerätefreiheit. Dass Verbraucherinnen und Verbraucher für gebuchte Dienste frei entscheiden können, welches Endgerät sie nutzen möchten, sollte fast sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung eigentlich selbstverständlich sein.
Bei Telefónica sieht man das etwas anders und hat bereits gegen das Urteil Berufung beim OLG München (29 U 747/21) eingelegt. Allerdings ist o2 nicht der einzige Anbieter, gegen den die Verbraucherschützer vorgehen. Denn auch die Telekom Deutschland GmbH, die mobilcom-debitel GmbH und die Vodafone GmbH wurden von dem vzbv wegen ähnlicher Klauseln im Kleingedruckten verklagt. Hier liegen jedoch noch keine Gerichtsentscheidungen vor. Das Urteil gegen o2 ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikel ebenfalls noch nicht rechtskräftig.
FAQ zum Urteil
Darf ich den o2 Free Unlimited in einem mobilen Router nutzen?
Gemäß dem Urteil unter dem Aktenzeichen 12 O 6343/20 ist die Nutzung der Simkarte auch in einem mobilen Router gestattet.
Was bedeutet Endgerätefreiheit?
Hierunter wird verstanden, dass Mobilfunkkunden selbst entscheiden dürfen, in welchem mobilen Endgerät sie den Tarif verwenden. Vorgaben durch die Anbieter sind unzulässig.
Kann o2 mir die Nutzung eines mobilen Routers untersagen?
In den o2 Free Unlimited Tarifen können Kunden gemäß dem Urteil des Landgerichts München I jedes mobile Endgerät ihrer Wahl verwenden.