Wer einen günstigen Handyvertrag bucht, erlebt nicht selten eine böse Überraschung. Denn neben dem Tarif sind manchmal bereits Testoptionen aktiviert, die sich bei Nichtkündigung in teure Kostenfallen mit einer Laufzeit von bis zu 23 Monaten verwandeln können. Wir informieren, wie Verbraucher die Folgekosten umgehen können.
Vorsicht vor Testoptionen bei Handyverträgen?
Mit teils verlockenden Angeboten werben viele Mobilfunkanbieter um Neukunden. Doch vor allem bei sehr günstigen Handyverträgen und Tarif-Angeboten ist mitunter Vorsicht geboten. Denn teilweise enthalten diese neben einer Datenautomatik zusätzliche Kostenfallen. Um sehr günstige Tarife-Angebote zu finanzieren koppeln vor allem Handyanbieter wie z.B. mobilcom-debitel oder modeo Handytarife mit Testoptionen.
Mit diesen Zusatzoptionen können die Anbieter ihre monatlichen Umsätze erhöhen und so günstigere Handyverträge anbieten, da viele Mobilfunkkunden die Testoptionen nicht kündigen. Dies liegt vor allem daran, dass diese nicht mit den Testoptionen rechnen bzw. diese nicht transparent dargestellt werden. Zwar sind diese i.d. Regel im 1. Monat gratis, doch nach der kostenlosten Testphase ist mit monatlichen Folgekosten – und Laufzeiten von bis zu 24 Monaten (inkl. Testphase) zu rechnen.
Sind Testoptionen bei Handytarifen legal?
Grundsätzlich kann jeder Handyanbieter in seinen Angeboten verschiedene Tarifoptionen einbauen. Darunter fallen auch sogenannte Testoptionen für andere Dienste und Leistungen. Allerdings muss der Mobilfunkanbieter laut Telekommunikationsgesetz auf diese Optionen transparent hinweisen. Dies ist vor allem zwingend der Fall, wenn nach Ablauf der Testzeit Zusatzkosten anfallen können.
Dies kann während des Bestellprozesses oder im Abschluss im Warenkorb passieren. Zudem sollte auf Testoptionen in den Tarifdetails hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Handyvertrag ggf. wegen einer überraschenden Klausel unwirksam bzw. kann angefochten werden. Ein reiner Kostenverweis in den versteckten Fußnoten ist i.d. Regel nicht wirksam. Ob eine Testoption tatsächlich unwirksam ist, sollten Betroffene am besten mit einem Anwalt ihres Vertrauens klären.
Kündigungsfristen beachten
Um zusätzliche Kosten bei Handytarifen zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Kündigung der Pakete notwendig. Die Kündigungsfrist kann sich dabei je nach Angebot unterscheiden. Der Hinweis auf die Testoption ist im Kleingedruckten der Fußnoten untergebracht. Zum Beispiel:
Bei Bestellung ab 14.06.2018 inkl. Mobiler Schutz powered by Kaspersky 3 Lizenzen 24 Monate! Im ersten Monat Gratis testen. Ab dem 2. Monat 2,99€ monatlich. Die Option hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monat. Die Option hat eine Sonderkündigungsrecht von 14 Tage.
Die Laufzeit der Testoption beginnt i.d. Regel mit Aktivierung des Handyvertrags. Kunden sollten allerdings am besten direkt zu Beginn der Testphase kündigen. Am besten immer mit Nachweis (Einschreiben Einwurf oder Fax). Zudem sollte eine schriftliche Bestätigung der Kündigung angefordert werden.
Wie kündige ich eine mobilcom-debitel Testoption?
Der Provider mobilcom-debitel bietet eine große Auswahl an Handytarifen in allen deutschen Netzen. Zudem hat der Mobilfunkanbieter ein großes Vertriebsnetzwerk aufgebaut und wirbt u.a. in Online-Shops von modeo und handytick mit seinen Angeboten. Bei vielen dieser Angebote kommen Testoptionen, die sogenannten „Digital Lifeystyle-Optionen“ zum Einsatz.
Eine Kündigung dieser Optionen ist beispielsweise über das mobilcom-debitel Kontaktformular möglich. Zudem können manche Zusatzoptionen auch über das „Mein Mein mobilcom-debitel“ Kundencenter gekündigt werden. Im Folgenden stellen wir den Testzeitraum und die Kündigungsfristen von mobilcom-debitel Testoptionen vor. Die Laufzeiten können je nach Angebot abweichen. Prüfen Sie also unbedingt Ihren Vertrag, welche Konditionen für Sie gelten.
Kaspersky Internet Security
- Testzeitraum 1 Monat
- Sonderkündigung in den ersten 14 Tagen möglich
- Kosten nach Testphase: ab 2,99 € / Monat
- Mindestvertragslaufzeit 1 Monat
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Readly
- Testzeitraum 1 Monat
- Kündigung innerhalb der Testphase
- Kostennach der Testphase: 9,99 € / Monat
- Mindestlaufzeit 1 Monat
- Kündigungsfrist:14 Tage
BILDPlus
- Testzeitraum 1 Monat
- Kündigung innerhalb der Testphase
- Kosten nach der Testphase: ab 3,99 € / Monat
- Mindestlaufzeit 1 Monate
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Gymondo
- Testzeitraum 1 Monat
- Kündigung innerhalb der Testphase
- Kostennach der Testphase: 8,99 € / Monat
- Mindestlaufzeit 1 Monate
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Deezer
- Testzeitraum bis zu 3 Monate
- Kündigung innerhalb der Testphase
- Kostennach der Testphase: ab 9,99 € / Monat
- Mindestlaufzeit 3 Monate
- Kündigungsfrist: 14 Tage
Skore
- Testzeitraum 1 Monat
- Kündigung innerhalb der Testphase
- Kostennach der Testphase: 14,99 € / Monat
- Mindestlaufzeit 1 Monat
- Kündigungsfrist: 14 Tage
FAQ zur Kündigung von Testoptionen
Was sind Testoptionen?
Mit Testoptionen offerieren die Anbieter kostenpflichtige Pakete, die für einige Zeit kostenfrei getestet werden können. Das können beispielsweise 14 Tage oder ein Monat sein. In dieser Zeit erhebt der Anbieter dafür kein Geld. Allerdings wandeln sich diese Pakete in der Regel in kostenpflichtige Optionen um, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Lohnen sich Testoptionen?
Wer eine App oder einen Dienst ausprobieren möchte, kann das oft über eine Testoption tun. Dann stehen die Inhalte des Services für eine Zeit kostenfrei zur Verfügung und können in Ruhe getestet werden. Wer gefallen an diesen findet, kann sie meist problemlos weiter nutzen. Wer nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit, sie wieder zu kündigen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn der gewünschte Dienst eine gewisse Laufzeit aufweist und sich Kunden unsicher sind, ob er die Erwartungen erfüllt.
Muss ich eine Testoption kündigen?
Ob eine Testoption gekündigt werden muss oder automatisch ausläuft, hängt vom jeweiligen Angebot ab. In der Regel setzen die Anbieter jedoch eine Kündigung voraus. Deshalb sollten Kunden genau auf die Bedingungen und Fristen achten. Denn oft wandeln sich die kostenfreien Testoptionen in kostenpflichtige Dienste um, sofern sie nicht gekündigt werden. Oft auch mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
Muss ich eine Testoption nutzen?
In der Regel müssen aufgebuchte Testoptionen nicht genutzt werden. Allerdings entbindet das nicht von einer etwaigen Kündigungsfrist, damit sich diese nicht in kostenpflichtige Dienste umwandeln. Deshalb sollten Kunden prüfen, welche Optionen der Anbieter ggf. eingebucht hat und zu wann und wie diese gekündigt werden müssen. Wer sich hier nicht kümmert, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch zum Teil nicht unerhebliche Mehrkosten.
Kann ich Testoptionen auch abwählen?
In vielen Fällen buchen Anbieter Testoptionen eher unbemerkt in die Verträge ein. Oft sind sie bereits vorausgewählt und werden so durch Unachtsamkeit mit aktiviert. Deshalb sollten Kunden bei einem Neuabschluss genau prüfen, wo welche Häkchen gesetzt sind und diese ggf. entfernen. Auch am Telefon ist Vorsicht geboten. Vor allem wenn nach dem Gespräch Informations-SMS eintreffen, die die Aktivierungen einer Testoption verkünden, sollten Kunden reagieren. Hier ist es wichtig, diese fristgerecht zu kündigen, um keine Mehrkosten zu riskieren.