Seit vielen Jahren haben Mobilfunkkunden die Möglichkeit, eine bestehende Handynummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Diese besteht auch bei noch laufenden Verträgen. Was es zu beachten gibt und was die Mitnahme kostet, erfahren Leser hier.
Rufnummernmitnahme in Handytarifen
Die Rufnummernmitnahme ist seit 2002 möglich und erlaubt es Mobilfunkkunden, eine bestehende Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Das heißt, dass sie bei einem Anbieterwechsel oder nach einer Kündigung nicht auf ihre bisherige Rufnummer verzichten müssen, sondern diese auf Wunsch zum neuen Anbieter mitnehmen können. Dadurch ist es möglich, eine bekannte Nummer über viele Jahre zu behalten, obwohl sich der Anbieter oder das Netz regelmäßig ändern.
Die Mitnahme einer Nummer hat mehrere Namen. Sie ist unter anderem auch als Portierung oder MNP bekannt. Diese Begriffe meinen jedoch das gleiche, nämlich die Mitnahme einer bestehenden Nummer zu einem anderen Anbieter. Allerdings bedeutet die Möglichkeit der Übertragung auch, dass sich anhand der Nummer nicht mehr zweifelsfrei feststellen lässt, in welchem Netz die Handyvorwahl aktiv ist. Deshalb sollten Kunden mit einer Community-Flat oder interner Netzflat vorab die Netzzugehörigkeit ermitteln, um sicherzustellen, dass sich die Zielnummer tatsächlich im gewünschten Netz befindet und nicht bereits ein- oder mehrmals mitgenommen wurde.
Gesetzliche Regelung der MNP
Die Regularien der Handynummermitnahe sind im Telekommunikationsgesetz geregelt. 2012 erfolgte eine umfassende Novellierung, die die Möglichkeiten der Rufnummernportierung deutlich ausweitete. Seitdem ist es zum Beispiel möglich, auch eine Portierung aus einem laufenden Vertrag heraus vorzunehmen. Konkret wird die Übernahme der Nummer in § 46 des Telekommunikationsgesetzes behandelt.
Dabei durfte der abgebende Anbieter für die Freigabe und Übertragung der Rufnummer zum neuen Anbieter lange Zeit eine Gebühr erheben. Diese durfte seit April 2020 eine Obergrenze von 6,82 € nicht überschreiten. Bis dahin lagen die Portierungsgebühren bei 25 € bis 30 €. Seit dem 1. Dezember 2021 gilt eine weitere Novellierung des TKG, die die Erhebung von Portierungskosten gänzlich untersagt. Das heißt, dass die Anbieter für Rufnummernmitnahmen nun nichts mehr verlangen dürfen, sofern eine Portierung nach dem 1. Dezember 2021 beantragt wurde. Früher in Auftrag gegeben Vorgänge dürfen noch mit 6,82 Euro abgerechnet werden.
Was kostet eine Rufnummernmitnahme?
Seit dem 1. Dezember 2021 ist eine Portierung kostenlos möglich. Die Neuregelung des Telekommunikationsgesetztes legt in § 59 Absatz 7 fest:
Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung. Für die Regulierung der Entgelte gilt § 46 entsprechend. Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.
Das gilt für alle Sortierungen, die ab dem 1. Dezember 2021 beantragt wurden. Vorfälle, die bereits vor dem 1. Dezember in Auftrag gegeben wurden, dürfen weiterhin mit bis zu 6,82 Euro berechnet werden. Dabei gilt das Datum der Beantragung, nicht der finalen Umsetzung der Portierung.
Alle Details im Überblick
- Persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter müssen übereinstimmen
- Portierung ist wahlweise zum bzw. nach Ende des Vertrags und während der Laufzeit möglich
- MNP bis zu 30 Tage nach Vertragsende möglich
- Mitnahme kann im laufenden Vertrag jederzeit vorgenommen werden
- Bearbeitung einer Portierung dauert meist zwischen 8 und 14 Tagen
- Portierungsgebühr beträgt 0 Euro (ab 01.12.2021)
Portierung bei Prepaid-Tarifen
Viele Anbieter erlauben die Rufnummernmitnahme nicht nur bei Vertragstarifen, sondern auch bei Prepaid-Tarifen. Darunter die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und o2. Bei allen übrigen Anbietern muss die Möglichkeit der Portierung aus Prepaid-Tarifen im Einzelfall erfragt werden. Vor allem bei einer Prepaid Wunschrufnummer oder VIP Handynummer wird häufig eine Portierung gewünscht.
Die Gebühr entfällt auch hier, sofern die Portierung nach dem 1. Dezember 2021 beantragt wurde. Während die Telekom zudem eine Kündigung des Prepaid-Vertrages voraussetzt, reicht es Vodafone, wenn die Verzichtserklärung ausgefüllt eingesandt wird. Bei o2 ist lediglich die Anmeldung der Portierung über die Telefon-Hotline notwendig.
Handynummer mitnehmen – Optionen im Überblick
Um eine Handynummer mitzunehmen haben Kunden in der Regel drei Optionen. Nämlich die Mitnahme zum Vertragsende,die sofortige Mitnahme unabhängig von der Restlaufzeit und die nachträgliche Portierung, wenn der Vertrag schon ausgelaufen ist.
Zum Vertragsende
Dabei handelt es sich um die häufigste Variante. Kunden buchen einen neuen Vertrag und nehmen die Nummer zu diesem nahtlos mit. Das heißt, dass der neue Vertrag erst los läuft, wenn der bisherige Anbieter die Nummer übertragen hat.
Sofortige Portierung
Hier können Kunden ihre Nummer jederzeit unabhängig von der Restlaufzeit des Vertrages mitnehmen. Allerdings läuft dieser meist regulär weiter und erhält einfach eine neue Nummer. Er wird also mit der Portierung nicht gekündigt.
Nach Vertragsende
In der Regel können Kunden ihre Nummer noch bis zu 30 Tage nach Vertragsende mitnehmen. Dadurch besteht die Option, sich auch später noch für eine Mitnahme entscheiden. Allerdings bieten das nicht alle Anbieter in dieser Form an.
Um eine vorzeitige Portierung vorzunehmen, muss ein sogenanntes Opt-In gesetzt werden. Darunter versteht man einen Hinweis in den Kundendaten, dass eine Übertragung der Rufnummer während der Laufzeit gewünscht wird. Das Opt-In kann in der Regel telefonisch über die Kundenbetreuung des Anbieters eingerichtet werden. Dabei ist es ausreichend, dem Servicemitarbeiter den Wunsch der vorzeitigen Portierung mitzuteilen. Dieser nimmt den notwendigen Vermerk dann vor.
Rufnummernmitnahme zum gleichen Anbieter?
In der Regel ist eine Mitnahme der Nummer nur zwischen zwei verschiedenen Anbietern möglich. Wer beim gleichen Anbieter bleiben möchte, kann seine Rufnummer meist nicht portieren. Soll die Nummer dennoch gleich bleiben, muss der Weg über eine reguläre Vertragsverlängerung genommen werden.
Als gleicher Anbieter wird dabei tatsächlich der gleiche Anbieter betrachtet. Das Netz ist dafür nicht zwingend ausschlaggebend. Entscheidet ist meist, dass es sich beim alten und neuen Anbieter um zwei unterschiedliche Unternehmen handelt. Diese können aber durchaus im gleichen Netz agieren oder zu einem Mutterkonzern gehören. Zum Teil ist dadurch möglich, beim gleichen Anbieter in ein anderes Netz zu wechseln. Zum Beispiel bei mobilcom-debitel.
FAQ zur Rufnummernmitnahme
Welche Möglichkeiten der Mitnahme gibt es?
Insgesamt stehen drei verschiedene Optionen zur Portierung bereit: Portierung während der Vertragslaufzeit (vorzeitige Portierung), Mitnahme der Rufnummer zum Ende der Vertragslaufzeit (klassische Portierung) oder Rufnummernmitnahme nach Ende der Vertragslaufzeit (nachträgliche Portierung).
Fallen für eine Portierung Gebühren an?
Die Mitnahme einer Rufnummer ist seit dem 1. Dezember 2021 kostenlos. Davor durften eine Portierungsgebühr von 6,82 € erhoben werden.
Wie wird die Portierungsgebühr bezahlt?
Sofern Kosten anfallen werden diese bei Laufzeitverträgen meist mit der Abschlussrechnung abgebucht. Bei Prepaid-Verträgen muss die Gebühr vorab aufgeladen oder überwiesen werden. Seit dem 1. Dezember 2021 gibt es jedoch keine Portierungsgebühren mehr.
Kann ein Anbieter die Nummer ablehnen?
Der abgebende Anbieter kann die Portierung unter gewissen Umständen ablehnen. Der häufigste Grund für eine Ablehnung sind nicht übereinstimmende Datensätze. Das heißt, dass beim alten Anbieter andere persönliche Daten hinterlegt sind als beim neuen Anbieter. Um eine erfolgreiche Übernahme zu gewährleisten müssen die Daten bei beiden übereinstimmen. Eine grundsätzliche Ablehnung der Portierung ist gesetzlich jedoch nicht zulässig.
Wer beauftragt eine Portierung?
Die Portierung muss vom Kunden im Rahmen einer Neubuchung beauftragt werden. Das heißt, dass er im Bestellprozess beim neuen Anbieter angeben muss, dass er eine Rufnummernmitnahme wünscht. Die meisten Anbieter bieten dafür einen Unterpunkt während des Bestellprozesses an. Bei diesem müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: vollständige Rufnummer, abgebender Anbieter und Vertragsinhaber beim abgebenden Anbieter. Oft werden auch weitere Details abgefragt. Etwa, zu wann die Portierung geplant ist. Bei einer klassischen Mitnahme zum Vertragsende reicht die Beauftragung beim neuen Anbieter in der Regel aus. Bei einer vorzeitigen, nachträglichen oder Prepaid-Portierung sind zum Teil weitere Schritte notwendig. Zum Beispiel das Setzen eines Opt-Ins (bei vorzeitiger Portierung).
Kann eine Nummernübernahme abgebrochen werden?
In der Regel ist eine bereits beauftragte und vom abgebenden Anbieter veranlasste Übernahme nicht mehr aufzuhalten. Anders verhält es sich bei einer vorzeitigen Portierung, bei der ein Opt-In gesetzt wurde. Dieses Opt-In verfällt nach 30 Tagen, wenn in dieser Zeit keine Mitnahme bei einem anderen Anbieter beauftragt wurde. Allerdings ist eine Übertragung auch hier meist nicht mehr rückgängig zu machen, wenn der neue und der alte Anbieter bereits alles in die Wege geleitet und sich auf einen gemeinsamen Termin geeinigt haben. Das ist vor allem im Falle eines Widerrufs wichtig. Wird ein neuer Tarif, auf den eine Portierung beauftragt wurde, widerrufen, ist die Nummer häufig verloren und kann nicht wieder rückübertragen werden. Ob der neue Anbieter eine erneute Portierung anbietet, muss im Einzelfall erfragt werden.