Obwohl Verbraucher ein Recht auf eine angemessene Internetverbindung für Zuhause haben, ist diese in vielen Haushalten noch Wunschdenken. Die Bundesetzagentur hat nun erstmals einen Anbieter dazu verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit bezahlbaren und angemessenen schnellem Internet zu versorgen.
Gibt es ein Recht auf schnelles Internet?
Eigentlich ist es ganz einfach: Seit Ende 2021 haben Verbraucher ein Recht auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Und das zu einem angemessenen Preis und mit annehmbaren Surfgeschwindigkeiten. Diese wurden 2022 auf ein Minimum von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload festgelegt (alle Details hier). Das soll Verbrauchern ermöglichen, privat wie auch beruflich von Zuhause aus störungsfrei zu telefonieren und im Internet zu surfen. Die Bundesnetzagentur spricht hier von einer sichergestellten sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe.
Doch dieses Recht erweist sich in vielen Fällen als zahnloser Tiger. Denn viele Verbraucher erreichen in den eigenen vier Wänden deutlich niedrigere Geschwindigkeiten oder müssen unüblich viel für eine adäquate Versorgunge bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat nun in einem solchen Fall erstmalig eingegriffen und einen Anbieter dazu verpflichtet, einem Haushalt in Niedersachsen nicht nur die Mindestvorgabe an Internet beritzustellen, sondern dafür auch den marktüblichen Preis zu erheben.
Wie Recht auf schnelles Internet durchsetzen?
Im vorliegenden Fall hatte sich ein Verbraucher bei der Aufsichtsbehörde beschwert, da sein Haushalt nicht den Vorgaben gemäß mit Internet versorgt werden konnte. Zwar gab es vor Ort Angebote, die jedoch hohe Gebühren einforderten. Nach einer Prüfung stellte die Bundesnetzagentur hier eine Unterversorgung fest. „Dazu gehörte auch, dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden“, heißt es.
Daraufhin wurden alle am Markt tätigen Anbieter aufgefordert, ein den Vorgaben entsprechendes Angebot zu unterbreiten, damit der Nutzer mit den den Regeln entsprechenden Internetleistungen versorgt werden konnte. Allerdings entsprach keines der Unternehmen der Aufforderung und besserte freiwillig nach. Also sprang erneut die Bundesnetzagentur ein und eröffnete ein Verpflichtungsverfahren. Im Rahmen dessen wurden alle vor Ort verfügbaren Anbieter angehört. Darunter nicht nur DSL- und Glasfaseranbieter, sondern auch Anbieter mit Satelliten- und mobilen Datentarifen.
So erhalten Haushalte schnelles Internet
Nach der Anhörung wurde ein Anbieter ausgewählt und dazu verpflichtet, dem Verbraucher Internet mit mindestens 10 Mbit/s zu einem angemessene Preis bereitzustellen. Der Upload muss bei mindestens 1,7 Gbit/s liegen, die Latenz bei maximal 150 Millisekunden. Preislich darf das nicht mehr als ca. 30 Euro pro Monat kosten.
Allerdings ist die Festlegung der Bundesnetzagentur noch nicht final, denn das verpflichtete Unternehmen darf die Entscheidung noch gerichtlich prüfen lassen. Bei einem Erfolg für die Aufsichtsbehörde dürften sich viele Haushalte freuen. Den Angaben zufolge befinden sich derzeit rund 130 ähnliche Fälle in der Prüfung und könnten einen ähnlichen Weg nehmen wie der Haushalt in Niedersachsen. In Zukunft könnten also einige Verpflichtungen für eine adäquate Internetverbindung folgen.
Kommentar zur Verpflichtung für schnelles Internet
Die Verpflichtung der Bundesnetzagentur, dass ein Anbieter nun zwingend eine angemessene Internetverbindung bereitstellen muss, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zwar besteht das Recht auf schnelles und bezahlbares Internet bereite seit einigen Jahren, einen Ansatzpunkt, um dieses auch einzufordern, hatten Verbraucher bislang kaum. Das könnte sich nun ändern und nicht nur Verbrauchern mehr Macht geben, sondern auch den Anbietern zeigen, dass sich rechtliche Vorgaben nicht mehr so einfach ignorieren lassen.
Carmen Kraneis