15 Euro weniger für zu langsame Internetgeschwindigkeiten zahlen? Das könnte bald Realität werden, denn Verbraucherschützer fordern mehr Rechte für Verbraucher und wollen Anbieter stärker in die Pflicht nehmen. Diese sollen bald stärker dafür verantwortlich sein, dass die gebuchten Datenraten auch bei den Kunden ankommen.
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Langsames Internet als Ärgernis
Dass die versprochenen Surfgschwindigkeiten bei Breitbandanschlüssen oft eher theoretische Werte sind, ist den meisten Verbrauchern bekannt. Doch die Anbieter dürfen schon seit längerem nicht mehr mit Geschwindigkeiten werben, die im Anschluss Zuhause nie oder nur selten erreicht werden. Denn Verbraucher haben ein Recht auf die Surfgeschwindigkeiten, die sie gebucht haben. Ist das nicht der Fall, können sie Nachbesserung, einen Preisnachlass und je nach Fall sogar die Kündigung verlangen.
Doch das Gesetz, dass eigentlich die Verbraucherrechte stärken soll, hat sich als zahnloser Tiger entpuppt. Denn in der Realität haben es Kunden oft schwer, ihr Recht durchzusetzen. Preisnachlässe und Nachbesserung sind selten. So selten, dass nun der Verbraucherzentrale Bundesverband eine pauschale Reduzierung des Paktpreises fordert. Durch diese Minderung sollen Anbieter stärker unter Druck geraten, sich an das geltende Recht zu halten und Kunden die versprochenen Datenraten zu liefern.
15 Euro Rabatt bei zu langsamen Internet
Der pauschale Rabatt, der in der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verankert werden soll, liegt bei 15 Euro pro Monat. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, erklärt:
„Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden. Der vzbv schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben ist.“
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass das derzeitige Verfahren für Kunden zu intransparent und kompliziert ausfällt. Denn die Anbieter berechnen die Minderungshöhe häufig zu gering und wenig nachvollziehbar. Oft erhalten Kunden trotz rechtlichem Anspruch gar keine Minderung.
„Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht.“
Rechtsanspruch auf Internetversorgung
Aktuell haben Verbraucher hierzulande einen Anspruch auf eine Breitbandversorgung mit minderes 10 Mbit/s im Download und mindestens 1,7 Mbit/s im Upload. Die Latenz darf bei höchstens 150 Milllisekunden liegen. Für 2023 hatte die Bundesregierung eine Anhebung auf 15 Mbit/s versprochen. Bislang gibt es jedoch keine Bewegung in diese Richtung.