Offenbar arbeiten die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und o2 zu eng mit Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa zusammen und übermitteln auch dann Daten, wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt werden. Gegen diese Weitergabe sogenannter Positivdaten hat nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Klage eingereicht.
Schufa-Daten von Telekom, Vodafone und o2
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Klage gegen die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und o2 eingereicht. Ursache ist die offenbar zu umfangreiche Kommunikationen mit verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa. Diese werden in der Regel bei einem Vertragsabschluss hinzugezogen, um die Bonität des potentiellen Kunden zu überprüfen. Um diese zu bestimmen, erhalten die Unternehmen in der Regel Informationen zu nicht erfolgten Rechungszahlungen, offenen Posten, Kreditaufnahmen und ähnlichen Finanzdaten.
Allerdings scheinen Vodafone, Telekom und o2 nicht nur negative Informationen ihre Kunden – etwa offene Rechnungen, Schulden und ähnliches – an die Schufa und Co. weiterzugeben, sondern auch sogenannte Positivdaten.Dazu zählen Informationen ohne negative Zahlungserfahrung oder sonstiges nicht vertragskonformes Verhalten der Kunden. Zum Beispiel die Information, wer mit wem wann einen Vertrag geschlossen hat oder wie lange dieser bereits (problemlos) läuft. „Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Schufa Auskunft einholen
Wer wissen will, welche persönlichen personenbezogenen Daten Schufa und Co. verwalten, kann einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft verlangen. Machen Sie davon Gebrauch und lassen sich fehlerhafte Informationen löschen.
Positivdaten mit negativen Auswirkungen
Die Übermittlung solcher Positivdaten kann – trotz des positiven Charakters – negative Auswirkungen für Kunden haben. Denn wer zum Beispiel häufig den Mobilfunkvertrag wechselt, könnte von den Auskunfteien als weniger vertrauenswürdig eingeschätzt werden als langjährige Kunden. Und damit eine unberechtigte Herabstufung der Bonität erleben. Das kann dazu führen, dass ein Vertragsabschluss bei einem neuen Anbieter abgelehnt wird – obwohl der Kunde immer alle Rechnungen pünktlich bezahlt hat und auch ansonsten nicht negativ ausgefallen ist.
Die Verbraucherzentrale will mit der Klage dafür sorgen, dass die Praxis der übermittelten Positivdaten in Kürze ein Ende hat. Denn meist fehlt den Netzbetreibern für die Weitergabe dieser Informationen die Erlaubnis des Kunden und damit die rechtliche Legitimation. „Der Schutz der betroffenen Verbraucher:innen vor übermäßiger Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten wiegt aber höher als die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen“, so Schuldzinski. Dem Schritt der Klage sind Abmahnungen vorausgegangen, die jedoch von Telekom, Vodafone und o2 nicht akzeptiert wurden.
FAQ zur Schufa-Auskunft
Wie erfahre ich, welche Daten die Schufa gespeichert hat?
Jeder Bürger kann einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft einholen und überprüfen, welche Daten die Auskunftei über ihn gespeichert hat.
Wie hole ich eine Schufa-Information ein?
De sogenannte kostenlose Datenkopie ist auf der Webseite der Schufa sowie telefonisch unter +49 611 9278-0 angefordert werden.
Was kostet meine Schufa-Information?
Einmal im Jahr können Bürger eine kostenlose Datenkopie bei Schufa und Co. anfordern.