Der Onlineshop handyflash meldet erneut Insolvenz an. Der zweite Insolvenzantrag innerhalb von zwei Jahren hat zum Teil massive Auswirkungen auf Kunden des Anbieters. Vor allem Auszahlungen, die oft Teil der günstigen Vertragsangebote sind, werden ab sofort wohl nicht mehr geleistet. Das müssen betroffene Kunden nun wissen.
handyflash erneut insolvent
Keine zwei Jahre nach dem ersten Insolvenzantrag ist handyflash erneut insolvent. Das kündigt die Philion SE, zu der der Onlineshop gehört, in einer Pressemitteilung an. Neben der hinter handyflash stehenden O.B.S. GmbH sind auch die Fexcom GmbH, die vor allem in Mitteldeutschland zahlreiche Handyshops verschiedener Marken betreibt, sowie Philion selbst betroffen.
Als Grund für das plötzliche Aus nennt das Unternehmen unter anderem die Filialschließungen aufgrund der Lockdown-Maßnahmen im Frühjahr 2020 und die daraus resultierenden Einnahmenausfällen. Obwohl an Lösungen gearbeitet wurde, führte diese schlussendlich nicht zum Erfolg. Was die Insolvenz für Kunden von handyflash bedeutet, dürfte identisch mit den Folgen aus der Insolvenz von 2019 sein. Lesen Sie dazu im Artikel unten, auf was Sie nun achten müssen.
Vertragsabschluss vor weniger als 14 Tagen?
Am einfachsten haben es Kunden, deren Vertragsabschluss noch keine 14 Tage zurückliegt. Denn hier greift das Widerrufsrecht. Das heißt, dass online oder per Telefon abgeschlossene handyflash-Verträge rückgängig gemacht werden können. Das sollten Kunden, die Verträge mit Auszahlungen, Handys oder anderen Goodies, die noch nicht eingegangen sind, auch tun. Denn die versprochenen Vorteile werden sehr wahrscheinlich nicht mehr eintreffen.
Um den Widerruf vorzunehmen, müssen Kunden eine entsprechende Erklärung abgeben. Das heißt, sie müssen den Wunsch des Widerrufs schriftlich formulieren und an den Anbieter senden. Hier reicht jedoch eine Email aus. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die Einschreibeoptionen der Post. Wichtig ist, dass Kunden nicht nur handyflash über den Widerruf informieren, sondern auch den Anbieter, über den der Vertrag läuft. Zum Beispiel mobilcom-debitel, Vodafone, o2 oder ähnliche. Das ist zwar eigentlich nicht notwendig, könnte bei der derzeitigen Situation jedoch hilfreich sein.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn alle Teile des Vertrages eingetroffen sind. Wer bereits über die 14 Tage drüber ist, aber noch auf ein Smartphone oder ähnliches wartet, kann den Widerruf dennoch einreichen.
Auch Kunden, die schon alle Bestandteile des Vertrages erhalten haben, können einen Widerruf versuchen und auf Kulanz hoffen. Hier sollte der Vertragsabschluss jedoch noch nicht allzu lang zurückliegen. Wer bereits monatelang Kunde ist, dürfte wenig Chancen auf einen Widerruf aus Kulanz haben.
Was tun bei laufenden handyflash Verträgen?
handyflash Bestandskunden, die nicht mehr unter das Widerrufsrecht fallen, haben es zum Teil schwerer. Vor allem diejenigen, die noch auf Auszahlungen warten. Denn zum Konzept von handyflash gehört es, Tarife mit einer einmaligen oder monatlichen Auszahlung anzubieten. Dadurch ergeben sich rechnerisch besonders attraktive Tarifpreise. Allerdings nur, wenn die Auszahlungen wie geplant eintreffen. Und genau hier dürfte in Zukunft das Problem liegen. Denn Auszahlungen werden ab sofort wohl nicht mehr wie vereinbart getätigt. Das heißt, es ergeben sich zwei Varianten, die je nach individueller Konstellation auf Kunden zutreffen können:
Variante I
Alle Auszahlungen wurden bereits getätigt:
Bestandskunden, deren Vertrag bereits läuft und die auch schon alle Vorteile erhalten haben, sind am besten dran. Da die Tarife direkt über einen Netzbetreiber oder Anbieter laufen, werden sie trotz Insolvenz weitergeführt. Dabei ist der jeweilige Anbieter auch der zukünftige Ansprechpartner. Da bereits alle Gelder ausgezahlt bzw. gewährt wurden, besteht hier kein Grund zur Sorge. Betroffene Kunden können ihre Tarife wie gewohnt weiterhin nutzen. Das Geschäft mit handyflash gilt als abgeschlossen.
Variante II
Es fehlen noch Auszahlungen:
Wer noch auf Auszahlungen wartet, dürfte es in Zukunft schwer haben. Denn die Zahlungen werden nun nicht mehr wie gewohnt eintreffen. Stattdessen reihen sich Betroffene in die Schlange der Gläubiger ein und können ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Mit etwas Glück besteht so die Chance auf eine Teilzahlung der noch offenen Beträge. Allerdings hängt das stark davon ab, wie hoch die noch vorhandenen Gelder sind, wie viele Gläubiger es insgesamt gibt und wer wie gewichtet wird. In der Regel sind die Chancen eher gering. Wer will, kann und sollte es natürlich trotzdem versuchen.
Vorsicht bei Neuverträgen bei handyflash
Trotz Insolvenz scheint handyflash vorerst wie gewohnt weiterzumachen. Dennoch sollten Interessenten hier vorsichtig sein. Denn jeder, der nun einen Neuvertrag abschließt, muss damit rechnen, nicht alle vereinbarten Leistungen zu erhalten. Das betrifft vor allem Auszahlungen (sowohl einmalig als auch monatlich) sowie Smartphones, Tablets und andere Goodies. Selbst die Zustellung der Simkarte könnte nicht mehr wie erhofft erfolgen.
Da die angebotenen Verträge ohne die Auszahlungen und Gutschriften oft vergleichsweise teuer sind, sollten Interessenten einen möglichen Verlust durch deren Fehlen einkalkulieren. Wie es mit handyflash weiter geht ist derzeit ungewiss. Möglicherweise rettet ein erneuter Verkauf das Unternehmen noch vor dem Insolvenzverfahren. Darauf sollten sich jedoch sowohl Neu- als auch Bestandskunden nicht verlassen. Details zur ersten Insolvenz im April 2019 erhalten Leser hier:
handyflash – Discounter ist insolvent
handyflash rutschte im April 2019 bereits einmal in die Insolvenz. In einer entsprechende Meldung hatte das Amtsgericht Bochum die Insolvenz der damals hinter handyflash stehenden W.E.S. Kommunikation GmbH bekannt gegeben. Zwar war der Onlineshop von handyflash weiterhin verfügbar und offerierte Angebote, Interessenten sollten damals jedoch bereits vorsichtig sein. Auch Bestandskunden waren zum Teil direkt von der Insolvenz betroffen.
Denn Auszahlungen, die das Unternehmen oft zusammen mit den Tarif- und Handyangeboten offerierte, wurden ab sofort nicht mehr vorgenommen. Das heißt, dass Kunden, die noch auf Auszahlungen warteten, zum Teil leer ausgingen.
FAQ zur handyflash Insolvenz
Ist Handyflash erneut insolvent?
Nach der ersten Insolvenz im April 2019 ist Handyflash im Oktober 2020 erneut insolvent. Ob es erneut eine Rettung geben wird, ist derzeit ungewiss.
Was bedeutet die Handyflash Insolvenz für Kunden?
Vor allem Neu- und Bestandskunden, die noch auf Geräte, Simkarten und ähnliches warten, könnten dies nun nicht mehr erhalten. Aber auch Nutzer, die regelmäßig Auszahlungen erhalten, müssen gegebenenfalls nun auf diese verzichten.
Besteht durch die Insolvenz ein Sonderkündigungsrecht?
Trotz der Insolvenz erhalten Kunden kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Denn die Verträge wurden lediglich über Handyflash vermittelt. Vertragspartner ist der jeweilige Anbieter. Und da dieser weiterhin leisten kann, bleibt der Vertrag bestehen.
Was passiert mit noch offenen Auszahlungen?
Aufgrund der Insolvenz werden Auszahlungen und ähnliches gegebenenfalls nicht mehr wie vereinbart vorgenommen. Um diese dennoch zu erhalten, müssen sich Kunden in die Liste der Gläubiger einreihen.
Werden die Verträge trotz Insolvenz weiter geführt?
Da die Insolvenz lediglich Handyflash und nicht die jeweiligen Anbieter betrifft, laufen die Verträge weiter. Allerdings zu den mit den Anbietern vereinbarten Konditionen. Rabatte, Nachlässe, Auszahlungen und Co., die eigentlich über Handyflash laufen, könnten nun entfallen.