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Wann darf ein Mobilfunkanbieter das Handy sperren?

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Eine nicht bezahlte Rechnung führt oft zu weitreichenden Problemen. Unter anderem der Sperrung des Handys bzw. SIM-Karte. Doch wann darf ein Handyanbieter eigentlich eine Handysperrung vornehmen? Und wie sollten sich Betroffenen in diesem Fall am besten verhalten? Im Folgenden informieren wir über Folgen und Lösungen bei einer Sperrung der SIM-Karte.

Handysperre bei Zahlungsverzug & Rückständen

Bei Buchung eines Handyvertrages gehen Kunden verschiedene Verpflichtungen ein. Eine davon ist die regelmäßige Bezahlung der anfallenden Gebühren. Zwar weisen die meisten Handyverträge mittlerweile feste Pauschalpreise auf, die die Kosten übersichtlich halten, nicht immer können Kunden die Rechnungen jedoch fristgerecht bezahlen. Wird der aktuelle Rechnungsbetrag nicht wie geplant abgebucht oder findet keine fristgerechte Bezahlung in Form einer Einzahlung statt, gerät der Kunde in Verzug. Das heißt, dass eine fällige Leistung nicht fristgerecht bezahlt wurde und noch offen ist. Dadurch wird der Kunde ein Schuldner, der dem Gläubiger – in diesem Fall dem Mobilfunkanbieter – Geld schuldet.

Ein solcher Verzug wirkt sich in der Regel nachteilig für den Kunden aus. Denn dieser hat eine in Anspruch genommene Leistung nicht bezahlt. Neben zusätzlichen Kosten wie beispielsweise einer Rücklastschriftgebühr droht schnell auch die Sperrung des Handys. In diesem Fall sperrt der Anbieter den Vertrag (SIM-Karte) und stellt die Verfügbarkeit der gebuchten Leistungen ein. Konkret heißt das: Kunden mit einem gesperrten Handy können nicht mehr telefonieren, simsen und surfen. Je nach Anbieter, Höhe des ausstehenden Geldbetrags und weiteren Faktoren findet lediglich eine Teilsperrung oder aber eine Vollsperrung statt.

Mobile Teilsperrung

Bei einer Teilsperrung werden nur bestimmte Dienste vorläufig gesperrt. Zum Beispiel der mobile Datenzugang. Dadurch sind andere Funktionen des Handyvertrags weiterhin verfügbar. Beispielsweise die Erreichbarkeit oder die Telefonie-Funktion. 

Handyvertrag Vollsperrung

Wurde jedoch eine Vollsperrung gesetzt, funktionieren meist keine mobilen Dienste mehr. Sprich: Keine Telefonie, keine SMS, kein Internet. Je nach Sachlage kann sich dies nur auf die ausgehende Anrufe und SMS auswirken. Dadurch ist die Erreichbarkeit weiterhin gegeben.

Eine Handysperre ist nur so lange aktiv wie offene Posten bestehen. Das heißt, dass eine vollständige Freischaltung erfolgt, wenn die Bezahlung der fälligen Gebühren vorgenommen wurde. Allerdings kann das je nach Anbieter einige Tage Zeit in Anspruch nehmen.

Wann darf der Handyanbieter sperren und wann nicht?

Damit ein Anbieter den Handvertrag sperren kann, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Das heißt, dass kleinere Zahlungsrückstände nicht automatisch zu einer Sperre führen. Dadurch sind Kunden, bei denen aus Versehen eine Zahlung oder Abbuchung schief gegangen ist, nicht gleicht von einer Sperre betroffen. Denn der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass eine sofortige Sperre nicht zulässig ist. Das liegt daran, dass das Handy bei vielen Kunden das Festnetz ersetzt hat und eine sofortige Sperre eine Benachteiligung darstellt. Außerdem können Mobilfunkanbieter von Kunden nicht erwarten, dass diese im Tarifdschungel immer den Überblick über ihren jeweiligen Kreditrahmen behalten. Dadurch kann es schnell ungewollt zu einer fehlschlagenden Abbuchung kommen, was der Anbieter nicht sofort mit einer Sperre bestrafen darf. Seit 1. Dezember 2021 gilt dazu eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Dadurch ergeben sich diese Vorgaben für eine Sperrung:

  • Offene Rechnung muss mehr als 100 Euro betragen
  • Sperrung muss 14 Tage vorab schriftlich angekündigt werden 
  • Sperre darf nur Leistungen betreffen, bei denen der Verzug herrscht

Konkret heißt das, dass Anbieter zum Beispiel nicht den Festnetzvertrag „mätsperren“ dürfen, wenn nur der Handyvertrag nicht bezahlt wurde. Außerdem ist die Sperre erst dann rechtens, wenn ein offener Betrag von mindestens 100 Euro aufgelaufen ist und diese mindestens 14 Tage vorab schriftlich angekündigt wurde. Überraschende Handysperren sollen damit der Vergangenheit angehören.

So verhalten sich Kunden bei drohender Sperre

Sollte der Mobilfunkanbieter eine Sperre androhen, sollten Kunden schnellstmöglich prüfen, wie es dazu kommen konnte. Das kann zum Beispiel durch eine fehlgeschlagene Abbuchung oder eine überhöhte Rechnung passieren. Sind die Kosten sowie der Verzugsgrund nachvollziehbar, empfiehlt es sich, die offenen Posten so schnell wie möglich auszugleichen. Ist das nicht möglich, sollten Betroffene den Kontakt zu ihrem Anbieter suchen und mit ihm den weiteren Werdegang besprechen. Oft sind in solchen Fällen Teil- oder Ratenzahlungen möglich.

Kunden, die nicht nachvollziehen können, weshalb der Anbieter eine Sperre ankündigt, sollten ebenfalls Kontakt mit diesem aufnehmen. Denn oft lassen sich falsche Abrechnungen oder zu hohe Forderungen im direkten Gespräch klären. Ist keine Klärung möglich, kann eine Bezahlung unter Vorbehalt sinnvoll sein. Zum Beispiel, um eine Sperre zu verhindern bis die Sachlage mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale besprochen wurde. Hier sollten Kunden den Anbieter jedoch schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass sie mit der Forderung nicht einverstanden sind und die Zahlung nur unter Vorbehalt leisten.

Handyrechnung: Geld nicht einfach zurückbuchen

Oft kommt es auch zu Streitigkeiten bei Gebühren durch Test-Optionen die sich in ein Abo wandeln. Wir können nur davon abraten, bei fraglichen Posten sofort eine Rückbuchung zu veranlassen. Zwar wirkt dieses Werkzeug wie eine schnelle Lösung, führt oft jedoch zu noch mehr Problemen. Denn der Anbieter ist in der Regel sicher, dass die Forderung berechtigt ist. Um ungewollte Abo-Kosten zu vermeiden empfehlen wird die Einrichtung einer Drittanbietersperre.

Eine Rückbuchung führt dazu, dass offene Posten entstehen und die Mahn- und Sperrmechanik in Gang kommt. Sollten Kunden mit Posten oder Rechnungen nicht einverstanden sein, sollte zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Anbieter geführt werden. Sind die Differenzen nicht beilegbar, empfiehlt es sich einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale einzuschalten. Erst wenn diese Wege ausgeschöpft sind, ist eine Rückbuchung ggf. notwendig. Für den Widerruf einer Lastschrift haben Mobilfunkkunden acht Wochen lang Zeit. Das stellt sicher, dass vorab die anderen Schritte ohne Zeitdruck möglich sind. Zudem sollte nur der fragliche Betrag einbehalten werden und die regulären Gebühren parallel zur Rücklastschrift dem Mobilfunkanbieter überwiesen werden.

FAQ zur Handysperrung durch Mobilfunkanbieter

Darf ein Anbieter das Handy sperren?

Unter bestimmten Umständen ist die Sperrung eines Handys bzw. dessen Simkarte zulässig. Zum Beispiel bei einem Zahlungsverzug. Allerdings gibt es hierfür klare Regeln. Das heißt, dass die Anbieter nicht sofort und nicht wegen Kleinbeträgen sperren dürfen.

Wann darf ein Anbieter das Handy sperren?

Für eine Sperrung gibt es klar Regeln. So darf eine Sperre der Simkarte nur nach einer Ankündigung von 14 Tagen erfolgen. Außerdem nur dann, wenn höhere Beträge offen sind. Als Richtlinie gelten hier offene Posten von mindestens 100 Euro.

Was tue ich bei einer Handysperrung?

Droht der Anbieter eine Sperre an, sollten Kunden die offenen Posten schnellstmöglich begleichen. Bei strittigen Posten empfiehlt es sich, Kontakt zum Anbieter aufzunehmen und um Klärung zu bitten. Ist dies nicht möglich, helfen die Verbraucherzentralen und ähnliche Stellen weiter.

Darf ein Anbieter sofort das Handy sperren?

Das Telekommunikationsgesetz legt fest, dass eine Sperrung nur nach Ankündigung erfolgen darf. Diese muss mindestens zwei Wochen vor der Sperre erfolgen.

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